Aus dem Entschließungsantrag der Bundestagsfraktionen CDU/CSU und SPD vom 24.10.2007 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/067/1606779.pdf) zu Schönheitsoperationen bei Minderjährigen mit dem Titel "Missbräuche im Bereich der Schönheitsoperationen gezielt verhindern – Verbraucher umfassend schützen":
"Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
[...]
Die Folgebehandlungen missglückter Eingriffe oder bei Komplikationen stellen nicht nur eine große Belastung für die Geschädigten dar, sondern belasten auch die Versichertengemeinschaft mit zunehmenden Kosten. Deshalb gibt es zukünftig eine stärkere Eigenverantwortung für die Behandlung von Folgeerkrankungen aufgrund nicht notwendiger medizinischer Eingriffe – zum Beispiel bei Komplikationen infolge von Schönheitsoperationen oder Piercing. Denn es handelt sich um freiwillige Eingriffe ohne medizinische Indikation, mit deren Folgen die Solidargemeinschaft nicht belastet werden darf.
[...]
Die Zahl der schönheitschirurgischen Eingriffe an Jugendlichen unter 18 Jahren nimmt zu. Einzige Voraussetzung dafür ist zurzeit nur das Vorliegen einer Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter. Eine vorherige medizinische Begutachtung muss nicht erfolgen. Selbst bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung ist nicht sichergestellt, dass sich der Jugendliche der Reichweite seines Entschlusses bewusst ist. Es besteht die Gefahr, dass der jugendliche Charakter die Folgen nur schwer oder überhaupt nicht verarbeitet. Somit stehen fehlende Einsichtsfähigkeit und die möglichen körperlichen Folgen nicht im Verhältnis zum Nutzen. Der Jugendliche befindet sich noch im Wachstum. Ebenfalls verändern sich in der Reflexionsphase das Weltbild und die eigenen Werte in einem fließenden Prozess. Das eigene Aussehen kann später nur noch nachrangige Bedeutung besitzen. Vielmehr ist gerade das Aussehen eines Menschen sein natürliches Gut, über das er bei bestehender geistiger Reife selbst entscheiden muss. Schönheitsoperationen an Kindern und Jugendlichen sollten also deshalb nur dann vorgenommen werden, wenn ein erheblicher Leidensdruck vorliegt oder ein Krankheitswert der Deformierung eingeschätzt werden kann.
[...]
II. Der Deutsche Bundestag
[...]
● fordert die Bundesregierung und die Länder in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich auf,
1. berufsrechtliche und sonstige rechtliche Regelungen für Verbote von nicht medizinisch indizierten Schönheitsoperationen an Minderjährigen zu prüfen;
[...]
Berlin, den 24. Oktober 2007
Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion Dr. Peter Struck und Fraktion"
Wohlgemerkt, bei Minderjährigen, die mit vielleicht 16 Jahren durchaus einsichts- und vetofähig sind und etwa ihren "boob job" vermutlich wollen.All dies gilt für 8 Tage, 4 Jahre oder 7 Jahre alte Jungen im Bezug auf ihre Beschneidung nicht.